Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt informiert Sie laufend über Ihren Gesundheitszustand, den voraussichtlichen Heilungsverlauf und die Therapien. Sie oder er beantwortet Ihre Fragen zu Untersuchungen, Behandlungen und Eingriffen und klärt Sie ausführlich über Risiken, Nebenwirkungen und allenfalls Behandlungsalternativen auf.
Diese Informationspflicht entfällt nur, wenn sofortiges Handeln notwendig ist, zum Beispiel bei lebensrettenden Massnahmen. In diesem Fall entscheiden die Ärztinnen und Ärzte und informieren Sie nachträglich.
Eine wirksame Behandlung und eine möglichst rasche Genesung setzen Vertrauen zwischen Ihnen und dem Spitalpersonal voraus. Suchen Sie deshalb das Gespräch, um Missverständnissen vorzubeugen und fragen Sie nach, wenn Sie etwas nicht verstehen oder mehr wissen möchten.