Rechte & Pflichten

Zu Ihren Patientenrechten gehören Datenschutz und Mitbestimmung sowie eine sorgfältige Untersuchung, Behandlung, Pflege und Information. Ohne Ihre Einwilligung dürfen wir weder eine Behandlung noch einen Eingriff vornehmen.

Datenschutz und Schweigepflicht

Unser Spitalpersonal untersteht der gesetzlichen Schweigepflicht. Angaben zu Ihrer Person, Ihrem Gesundheitszustand oder Ihrer Behandlung geben unsere Mitarbeitenden nur mit Ihrem Einverständnis an Dritte weiter. Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt sowie weiteren behandelnden Ärztinnen und Ärzten geben wir die notwendigen medizinischen Auskünfte, sofern Sie uns gegenüber nichts anderes erklärt haben.

Auskünfte an Angehörige

Ihr Persönlichkeitsrecht bleibt gewahrt: Ohne Ihr Einverständnis darf Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihren Angehörigen oder Bezugspersonen keine umfassenden Auskünfte über Ihren Gesundheitszustand geben. Sind Angehörige oder Bezugspersonen bei einem Informations- oder Aufklärungsgespräch anwesend, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.

Sie können zudem schriftlich eine Vertrauensperson bestimmen, die ärztliche Auskünfte erhalten darf. Ist eine Patientin oder ein Patient nicht ansprechbar oder nicht urteilsfähig, kann die Ärztin oder der Arzt die nächsten Angehörigen als gesetzliche Vertretung informieren.

Informationspflicht

Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt informiert Sie laufend über Ihren Gesundheitszustand, den voraussichtlichen Heilungsverlauf und die Therapien. Sie oder er beantwortet Ihre Fragen zu Untersuchungen, Behandlungen und Eingriffen und klärt Sie ausführlich über Risiken, Nebenwirkungen und allenfalls Behandlungsalternativen auf.

Diese Informationspflicht entfällt nur, wenn sofortiges Handeln notwendig ist, zum Beispiel bei lebensrettenden Massnahmen. In diesem Fall entscheiden die Ärztinnen und Ärzte und informieren Sie nachträglich.

Eine wirksame Behandlung und eine möglichst rasche Genesung setzen Vertrauen zwischen Ihnen und dem Spitalpersonal voraus. Suchen Sie deshalb das Gespräch, um Missverständnissen vorzubeugen und fragen Sie nach, wenn Sie etwas nicht verstehen oder mehr wissen möchten.

Selbstbestimmung

Nach einer ausführlichen und verständlichen Aufklärung entscheiden Sie selbst, ob Sie sich einer bestimmten Behandlung oder einem Eingriff unterziehen möchten. Ohne Ihr Einverständnis und gegen Ihren Willen dürfen keine Behandlungen oder Eingriffe vorgenommen werden.

Für Operationen sowie für grössere oder mit erhöhten Risiken verbundene Eingriffe braucht es Ihre schriftliche Einwilligung. Nur in Notfällen gehen wir von Ihrem Einverständnis aus. Bei sehr einfachen Eingriffen wie einer Blutentnahme setzen wir Ihr Einverständnis ebenfalls voraus, sofern Sie nicht widersprechen.

Möchten Sie das Spital entgegen ärztlichem Rat vorzeitig verlassen, müssen Sie dies schriftlich bestätigen.

Krankengeschichte

Ihre Krankengeschichte enthält alle wesentlichen Angaben und Unterlagen zu Ihrer Erkrankung und deren Verlauf. Dazu zählen Ihre eigenen Angaben, Untersuchungsergebnisse, Laborbefunde, Röntgenbilder, Operationsberichte und weitere Unterlagen. Auf Wunsch können Sie Einsicht nehmen. Das Spital bewahrt Ihre Krankengeschichte nach Abschluss der letzten Behandlung zehn Jahre lang auf. Während dieser Zeit bleibt sie Eigentum des Spitals.

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung halten Sie Ihren Willen schriftlich fest. Sie ist ein wichtiges Dokument für den Fall, dass Sie einmal nicht mehr selbst entscheiden können. Darin können Sie zum Beispiel festlegen, ob lebensverlängernde Massnahmen ergriffen oder unterlassen werden sollen und wie Sie zu Obduktion und Organspende stehen. Ihre Ärztinnen und Ärzte respektieren Ihren Willen. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Patientenverfügung mit Ihren Angehörigen, Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt und dem Behandlungsteam zu besprechen.

Ihr Mitwirken

Mit Ihrer Mitwirkung können Sie viel zu Ihrer Genesung beitragen. Es gehört zu Ihren Pflichten, alles zu tun, was Ihre Heilung fördert und auf gesundheitsschädigende Lebensgewohnheiten zu verzichten. Dazu gehört auch, dass Sie die Anweisungen des Pflegepersonals einhalten und Rücksicht nehmen auf Ihre Mitpatientinnen und -patienten. 

Ihre aktive Mitarbeit ist ebenso wichtig, damit Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihre Krankengeschichte möglichst gut erfassen kann. Dafür braucht es Ihre vollständigen und ausführlichen Angaben. Verschweigen Sie nichts, was medizinisch oder pflegerisch von Bedeutung sein könnte. Teilen Sie uns unbedingt mit, wenn Sie bestimmte Medikamente nicht vertragen, an Allergien leiden oder negative Auswirkungen einer Behandlung bemerken.