Gefässchirurgie Venöses System

Schwere Beine am Abend, geschwollene Knöchel, sichtbar geschlängelte Venen: Das Krampfaderleiden ist weit verbreitet und häufig mehr als ein kosmetisches Thema. Krampfadern behandeln wir am Zuger Kantonsspital nach einer sorgfältigen Ultraschallabklärung. Gemeinsam wählen wir das Verfahren, das zu Ihrem Befund und zu Ihrem Alltag passt.

Warum Krampfadern mehr als ein Schönheitsproblem sind

Beim Krampfaderleiden schliessen die Venenklappen in den Beinvenen nicht mehr richtig. Das Blut staut sich, der Druck im Gewebe steigt. Unbehandelt können daraus Schwellungen, Hautveränderungen, Venenentzündungen oder ein sogenanntes offenes Bein (Ulcus cruris) entstehen. Wer frühzeitig eine Venenspezialistin oder einen Venenspezialisten aufsucht, kann Beschwerden lindern und Folgeschäden vorbeugen.

Abklärung: der Ultraschall am Anfang

Jede Behandlung beginnt mit einer Untersuchung der Beinvenen im Ultraschall (Duplexsonografie). Sie zeigt schmerzfrei, welche Venenabschnitte betroffen sind und in welche Richtung das Blut fliesst. Erst dieses Bild macht deutlich, ob eine Behandlung nötig ist und wenn ja, welche.

Ihre Behandlung – individuell gewählt

Wir wenden alle heute etablierten Verfahren an: von der Kompressionstherapie über kathetergestützte, minimal-invasive Techniken bis zur klassischen Operation. Welches Verfahren infrage kommt, hängt vom Ultraschallbefund, von Ihren Beschwerden und von Ihrer Lebenssituation ab. Wir besprechen die Möglichkeiten mit Ihnen, bevor Sie sich entscheiden.

Warum ans Zuger Kantonsspital?

Die Abklärung und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit Gefässerkrankungen erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Spezialistinnen und Spezialisten der Angiologie und der Radiologie. So fliessen mehrere Fachperspektiven in einen Behandlungsplan, ohne dass Sie zwischen verschiedenen Praxen hin- und herpendeln.

Leistungen

  • Abklärung und Beratung
  • Verödung von Besenreisern (Mikrosklerotherapie)
  • Verödung von retikulären Krampfadern (Varizen), Seitenastvarizen oder nach einer Operation erneut aufgetretenen Krampfadern (Rezidivvarizen)
  • Verschiedene endovenöse Behandlungsverfahren durch Venenpunktion (Hitze- oder mechano-/chemische Verfahren mittels Laser)
  • Klassische Operation mit Crossektomie, Stripping und Mini-Phlebektomien
  • Rezidivoperation (bei bereits voroperierten Patienten)

Partnerschaft

Klinik für Gefässchirurgie Luzerner Kantonsspital

Weitere Informationen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann sollte man Krampfadern behandeln lassen?

Sinnvoll ist eine Abklärung, sobald Beschwerden auftreten: schwere oder geschwollene Beine, nächtliche Wadenkrämpfe, Juckreiz, Hautverfärbungen am Unterschenkel oder eine bereits durchgemachte Venenentzündung. Auch ohne Beschwerden lohnt sich eine Untersuchung, wenn Krampfadern rasch zunehmen. Je früher der Befund bekannt ist, desto einfacher lassen sich Folgeschäden vermeiden.

Wie werden Krampfadern untersucht?

Mit einer Ultraschalluntersuchung der Beinvenen, der sogenannten Duplexsonografie. Sie ist schmerzfrei, kommt ohne Strahlung aus und zeigt, welche Venenklappen undicht sind und wie das Blut fliesst. Auf dieser Grundlage entscheiden wir gemeinsam mit Ihnen über das weitere Vorgehen.

Was passiert, wenn Krampfadern nicht behandelt werden?

Das Krampfaderleiden schreitet in vielen Fällen langsam fort. Möglich sind Schwellungen, Hautveränderungen, Venenentzündungen und im weiteren Verlauf ein offenes Bein (Ulcus cruris). Nicht jede Krampfader muss behandelt werden, aber jede sollte einmal fachärztlich beurteilt sein.

Ist eine Krampfaderbehandlung ambulant möglich?

Grundsätzlich lassen sich viele moderne Venenverfahren ambulant durchführen. Was in Ihrem Fall möglich ist, klären wir in der Sprechstunde.

Übernimmt die Krankenkasse die Behandlung von Krampfadern?

Bei medizinisch begründeten Venenbeschwerden werden Abklärung und Behandlung in der Regel von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen. Rein kosmetische Eingriffe, wie z.B. an Besenreisern, sind Selbstzahler-Leistungen und werden von der Krankenkasse nicht übernommen.