Was bedeutet ein unerfüllter Kinderwunsch?
Von einem unerfüllten Kinderwunsch spricht man, wenn eine Schwangerschaft über längere Zeit (in der Regel 12 Monate) ausbleibt. Die Weltgesundheitsorganisation WHO stuft ausbleibende Fruchtbarkeit als behandlungsbedürftige Erkrankung ein. Ein guter Grund, sich frühzeitig fachärztlich beraten zu lassen. In der Kinderwunschsprechstunde klären wir die relevanten Faktoren bei Ihnen und Ihrem Partner umfassend ab. Diese Abklärung wird von der Krankenkasse übernommen.
Ihr Weg in der Kinderwunschsprechstunde
In einem ausführlichen Erstgespräch erläutern wir Ihnen den Ablauf der Abklärung und die möglichen Therapiewege. Je nach Ergebnis reicht das Spektrum von der Beobachtung des Zyklus über die hormonelle Unterstützung der Eizellreifung bis zur intrauterinen Insemination. Ziel ist immer, gemeinsam mit Ihnen den schonendsten und passendsten Weg zu finden.
Ist zur Abklärung der Eileiter oder bei Verdacht auf Endometriose ein Eingriff nötig, führt unser Ärzteteam minimalinvasive Operationen durch. Kommt ausschliesslich eine In-vitro-Fertilisation (IVF) infrage, arbeiten wir eng mit unserer Partnerklinik OVA IVF Clinic in Zürich und der Omvia Praxis des Luzerner Kantonsspitals in Zug zusammen, wo auf Wunsch auch ein «Social Freezing» möglich ist. Weiterführende Sterilitätstherapien werden nach Einholen einer Kostengutsprache teilweise von der Krankenkasse übernommen.
Warum ans Zuger Kantonsspital?
Als Teil der Frauenklinik profitieren Sie von kurzen Wegen: Gynäkologie, Urologie und Geburtshilfe arbeiten unter einem Dach eng zusammen, ergänzt durch etablierte Partnerschaften in der Reproduktionsmedizin. Tritt eine Schwangerschaft ein, begleiten wir Sie auf Wunsch bis zur Geburt oder Sie bleiben in der vertrauten Betreuung Ihrer Frauenärztin oder Ihres Frauenarztes.