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Allgemeine Maskenpflicht im Zuger Kantonsspital ist aufgehoben

Ab dem 3. Februar 2023 ist die allgemeine Maskenpflicht für alle beteiligten Personen bei direktem Patientenkontakt sowohl in den Patientenzimmern wie auch in den Sprechstundenräumen aufgehoben. In zwei Fällen besteht nach wie vor Maskenpflicht.

Das obligatorische Tragen einer Maske gilt weiterhin:

  • bei Symptomen einer Atemwegsinfektion und/oder nachgewiesenem respiratorischen Virus (Coronavirus, RS-Virus, Grippevirus etc.) für alle, die das Spital betreten, während des gesamten Spitalaufenthalts.
  • für alle beteiligten Personen bei Kontakt zu immunsupprimierten/immundefizienten Patienten sowie bei isolierten Patientinnen und Patienten gemäss Weisung der Infektionsprävention (siehe Richtlinien / Türschild am Patientenzimmer) 

Die aktuellen Hygiene- und Schutzmassnahmen im Zuger Kantonsspital finden Sie hier.