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SPRECHSTUNDE FÜR COVID-19-IMPFUNGEN

Das Zuger Kantonsspital bietet eine Spezialsprechstunde für Impfungen an, unter anderem auch für Covid-19-Impfung.

Für wen ist weiterhin eine Auffrischimpfung gegen COVID-19 empfohlen?

Gemäss Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) «Herbst/Winter 2023» sehen BAG und EKIF aufgrund der der hohen Grundimmunität in der Bevölkerung eine Impfung gegen Covid-19 nur für Risikopatientinnen und -patienten ab 16 Jahre sowie für alle Personen ab 65 Jahre vor.

Impfung Herbst/Winter 2023 ab 16 Jahren

  • EKIF und BAG empfehlen eine einzelne Dosis eines XBB.1.5-adaptierten COVID-19-Impfstoffs bei besonders gefährdeten Personen und bei allen Personen ab 65 Jahre.
  • Es ist ein Mindestabstand von 6 Monaten nach letztmaliger Impfung oder COVID-19- Erkrankung einzuhalten.

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren

  • Eine Impfung wird nur noch bei bisher nicht geimpften, stark immunsupprimierten Kindern und Jugendlichen empfohlen, bei welchen vorgängig eine serologische Abklärung erfolgen muss.
  • Es steht lediglich der monovalente mRNA-Impfstoff Comirnaty® von Pfizer zur Verfügung.

Kosten

Die Kosten für Impfungen gegen Covid-19, bei welchen es an einer der nachfolgenden Voraussetzungen fehlt, werden nicht übernommen, wenn:

  • Sie jünger als 65 Jahre sind und nicht zur Gruppe der besonders gefährdeten Personen gehören.
  • der Mindestabstand zur letzten Impfung oder zur letzten nachgewiesenen Erkrankung mit SARS-CoV2 weniger als 6 Monate beträgt.
     

Beratungsthemen / Leistungen

Besonders gefährdete Patientinnen und Patienten und solche mit Alter ab 65 Jahren können durch die korrekte Durchführung von Covid-19-Impfungen vor einem schweren Verlauf einer Covid-19-Erkrankung und deren Komplikationen geschützt werden.

Wir bieten daher Folgendes an:

  • eine individuelle Infektions-Risikoanalyse
  • die korrekte Beurteilung des bestehenden Impfstatus
  • die Beratung und Durchführung der allenfalls indizierten Abklärungen sowie
  • die allfällige Impfung gegen Covid-19 sowie weitere indizierte Impfungen (z.B. Grippe)

Wann soll eine Abklärung stattfinden?

  • Wenn Sie und/oder Ihre Ärztin/Ihr Arzt der Meinung sind, dass Sie eine (weitere) COVID-19-Impfung erhalten sollten, obwohl Sie nicht zu den besonders gefährdeten Personen oder zur Altersgruppe der ≥ 65-Jährigen gehören.

Vorgängige Untersuchungen / Unterlagen für die Beratung

Bitte bringen Sie die folgenden Unterlagen zur Beratung mit:

  • Komplette Impfdokumentation (Impfausweise, COVID-19-Impfnachweise)
  • Genaue Angaben zur gesundheitlichen Situation (Grundkrankheiten, medikamentöse Therapien)
  • Krankenversicherungskarte

Anmeldung

  • Externe Zuweisende können Ihre Patientinnen und Patienten direkt über OneDoc anmelden und den gewünschten Termin wählen, soweit verfügbar.
  • Patientinnen und Patienten können sich auch selber über OneDoc anmelden (Selbstzuweisung).
  • Die Sprechstunde findet jeweils am Mittwochmorgen im Zuger Kantonsspital in den Räumen der Infektiologie statt. Die Patientinnen und Patienten werden von uns entsprechend informiert.
  • Die notwendige Impfung gegen Covid-19 sowie gegebenenfalls weitere indizierte Impfungen werden direkt im Rahmen der Sprechstunde verabreicht.
  • Bei Fragen melden Sie sich unter T 041 399 40 14, Dienstag, Mittwoch und Freitag, 08.00 - 12.00 Uhr / 13.00 - 17.00 Uhr 

WICHTIG: Bitte füllen Sie am gleichen Tag wie die geplante Impfung den «Fragebogen Covid-19-Impfung»  -  (Version Englisch) aus und bringen Sie ihn zum Beratungsgespräch mit.

Anmeldung Impfsprechstunde

Covid-19-Impfung OneDoc

Bei der Anmeldung kann unter «Behandlungsgrund» der gewünschte Impfstoff angewählt werden. Unser Hauptimpfstoff bei mRNA-Impfungen ist Spikevax XBB von Moderna. In begründeten Ausnahmefällen kann auch Comirnaty®  von Pfizer geimpft werden. Hier kann es jedoch aus logistischen Gründen zu Verzögerungen kommen.   

Für Personen, die die Indikation von BAG und EKIF nicht erfüllen, besteht kein Rechtsanspruch auf die Impfung. In individuellen Fällen entscheidet der impfende Arzt. Die Impfung wird nur vergütet, wenn die Indikation gemäss BAG und EKIF erfüllt ist.