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Neue Regeln für Besuchende von stationären Patientinnen und Patienten

Der Zuger Regierungsrat hat neue Massnahmen zum Schutz der besonders gefährdeten Personen vor dem Coronavirus beschlossen. Ab Montag, 27. Dezember, 2021 gilt für alle Besuchenden von stationären Patientinnen und Patienten zusätzlich zu den bestehenden Schutzmassnahmen neu die 3G-Regel, d.h. sie brauchen entweder ein gültiges Covid-Zertifikat (3G) oder einen negativen Testnachweis.

Das Zuger Kantonsspital führt die 3G-Regel bzw. den Nachweis eines negativen Testnachweises auf freiwilliger Basis bereits am Donnerstag, 23. Dezember 2021 ein. Ab Montag, 27. Dezember 2021 ist diese Massnahme obligatorisch. Das Zertifikat bzw. der negative Testnachweis muss mitgebracht werden, eine Covid-19 Testung vor Ort ist nicht möglich.

Detaillierte Informationen zu den neue Regeln für Besuchende in Spitälern und Pflegeheimen finden Sie in der Medienmitteilung des Kantons Zug.

Die aktuelle Besuchsregelung für Besuchende und Begleitpersonen im Zuger Kantonsspital finden Sie hier.

Wir danken allen Besuchenden und den Patientinnen und Patienten für das Verständnis.